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   BGH, 03.08.1971 - 1 StR 264/71   

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https://dejure.org/1971,5504
BGH, 03.08.1971 - 1 StR 264/71 (https://dejure.org/1971,5504)
BGH, Entscheidung vom 03.08.1971 - 1 StR 264/71 (https://dejure.org/1971,5504)
BGH, Entscheidung vom 03. August 1971 - 1 StR 264/71 (https://dejure.org/1971,5504)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung - Anforderungen an die Verhängung eines Berufsverbots - Fahrverbot bei möglicher Zurechnungsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 03.08.1971 - 1 StR 264/71
    Die Strafkammer hätte jedoch, was von ihr offensichtlich übersehen worden ist, auch noch prüfen müssen, ob nicht gemäß § 23 Abs. 3 StGB die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der zweijährigen Freiheitsstrafe gebietet (BGHSt 24, 40).
  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 03.08.1971 - 1 StR 264/71
    Sie verkennt auch nicht, daß es sich hierbei um eine Ausnahmevorschrift handelt, deren Anwendung neben der in § 23 Abs. 1 StGB umschriebenen günstigen Sozialprognose das Vorliegen besonderer Umstände in der Tat und in der Person des Täters voraussetzt (BGHSt 24, 3).
  • BGH, 12.03.1954 - 1 StR 333/53
    Auszug aus BGH, 03.08.1971 - 1 StR 264/71
    Die Strafkammer geht zutreffend davon aus, daß sich die Aussetzung einer zweijährigen Freiheitsstrafe, auch wenn auf diese Strafe Untersuchungshaft anzurechnen ist, nach § 23 Abs. 2 StGB richtet (BGHSt 5, 377).
  • BGH, 06.04.1971 - 1 StR 71/71

    Vorliegen einer "unzüchtigen Handlung" bei kurzen oder unbedeutenden Berührungen

    Auszug aus BGH, 03.08.1971 - 1 StR 264/71
    Das ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, denn die Voraussetzungen des § 23 Abs. 2 StGB können auch dann gegeben sein, wenn der zu ahndenden Straftat Handlungen zugrunde liegen, die an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe grenzen (BGH Urteil vom 6. April 1971 - 1 StR 71/71 -).
  • BGH, 19.10.1971 - 1 StR 113/71

    Voraussetzungen einer günstigen Sozialprognose

    Diese Entwicklung stellte den Angeklagten nicht in eine unerwartete und unausweichliche Konfliktslage, die an Rechtfertigungs-oder Schuldausschließungsgründe herangereicht hätte (BGH, Urteile vom 6. April 1971 - 1 StR 71/71 -, und vom 3. August 1971 - 1 StR 264/71).
  • BGH, 23.11.1971 - 1 StR 511/71

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung - Strafaussetzung bei

    Eine Aussetzung solcher Strafen kommt daher regelmäßig nur in Betracht, wenn die Tat einer unerwarteten und unausweichlichen Konfliktslage entsprang, die an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreichte (BGH, Urteile vom 6. April 1971 - 1 StR 71/71 -, vom 3. August 1971 - 1 StR 264/71 -, vom 19. Oktober 1971 - 1 StR 113/71).
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